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   VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07   

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https://dejure.org/2007,30096
VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 (https://dejure.org/2007,30096)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19.02.2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 (https://dejure.org/2007,30096)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 (https://dejure.org/2007,30096)
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Volltextveröffentlichung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verfassungsbeschwerde bei vom Eigentümer zu vertretender Ermittlung eines zu geringen Verkehrswertes

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2007, 491
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06

    Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus

    Bei der Rechtsanwendung durch die fachlich zuständigen und insoweit sachnäheren Gerichte können - nicht zuletzt aufgrund deren besonderen Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden, die dem Verfassungsgerichtshof bei unmittelbarer Anrufung verschlossen blieben (Beschlüsse vom 1. November 2004 - VerfGH 120/03 - LKV 2005, 212 und 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - GE 2007, 838 ; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NVwZ 2004, 977 ).
  • VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 96/07

    Rechtssatzverfassungsbeschwerde: Neuregelung der Inkompatibilität der

    Bei der Rechtsanwendung durch die fachlich zuständigen und insoweit sachnäheren Gerichte können - aufgrund deren besonderen Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden, die dem Verfassungsgerichtshof bei unmittelbarer Anrufung verschlossen blieben (vgl. Beschlüsse vom 1. November 2004 - VerfGH 120/03 - LKV 2005, 212, 25. April 2006 - VerfGH 141/05, 141 A/05 - juris Rn. 18 und 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - GE 2007, 838 ; zum Bundesrecht: BVerfGE 69, 122 ; 77, 381 ; 86, 382 ).
  • VerfGH Berlin, 15.04.2011 - VerfGH 134/09

    Wegen unzureichender Substantiierung und aus Gründen materieller Subsidiarität

    Dieser verlangt von einem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm bei den Fachgerichten zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - Rn. 13 und 26. Mai 2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 - Rn. 9; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Dieser in § 49 Abs. 2 Satz 1 VerfGHG zum Ausdruck kommende Grundsatz verlangt von dem Beschwerdeführer, vor einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofs über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren rechtlichen Möglichkeiten zu ergreifen, um auf diese Weise eine Korrektur des geltend gemachten Verfassungsverstoßes zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. Beschlüsse vom 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - wie alle im Folgenden zitierten Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, Rn. 13, vom 26. Mai 2009 - VerfGH 43/09, 43 A/09 - Rn. 9, und 29. Mai 2012 - VerfGH 175/11 - Rn. 12; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 29.05.2012 - VerfGH 175/11

    Unzulässige Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung des

    Bei der Rechtsanwendung durch die fachlich zuständigen und insoweit sachnäheren Gerichte können - aufgrund deren besseren Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden, die dem Verfassungsgerichtshof bei unmittelbarer Anrufung verschlossen blieben (vgl. Beschluss vom 19. Februar 2007 - VerfGH 19/07, 19 A/07 - Rn. 13; st. Rspr.).
  • VerfGH Thüringen, 03.05.2010 - VerfGH 5/10

    Zur Ausnahmeregelung für die Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters

    Eine neue Jahresfrist läuft aber grundsätzlich nur für den geänderten Teil (vgl. ThürVerfGH, Beschlüsse vom 6. September 2007 - VerfGH 19/07 und 21/07 -, vom 15. November 2006 - VerfGH 38/05 - und vom 19. Juni 1996 - VerfGH 7/96 -).
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